HWG für Therapeuten: Was du auf deiner Website schreiben darfst

HWG für Therapeuten: Was du auf deiner Website schreiben darfst

HWG für Therapeuten: Was du auf deiner Website schreiben darfst

Julia Greiner

Was darfst du als Therapeutin auf deiner Website schreiben? Das HWG einfach erklärt (mit Beispielen)

Lesezeit: ca. 9 Minuten · Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

„Ich würde ja gerne schreiben, dass ich Menschen mit Angststörungen helfe – aber darf ich das überhaupt?"

Diese Frage hören wir in fast jedem Erstgespräch. Und sie ist berechtigt: Kaum ein Gesetz sorgt bei Heilpraktiker:innen und Therapeut:innen für so viel Unsicherheit wie das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Die Folge sehen wir täglich: Websites, die aus lauter Vorsicht so vage formuliert sind, dass Klientinnen gar nicht verstehen, wobei ihnen hier eigentlich geholfen wird.

Die gute Nachricht: Du darfst mehr schreiben, als du denkst, du musst nur wissen, wo die roten Linien verlaufen. In diesem Artikel zeigen wir dir genau das: verständlich, mit konkreten Vorher-Nachher-Formulierungen und einer Checkliste für deine eigene Website.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, sondern eine redaktionelle Einordnung aus unserer täglichen Arbeit mit Praxis-Websites. Im Zweifel oder bei konkreten Streitfällen lass deine Texte von einer auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei prüfen.


Was ist das HWG – und gilt es überhaupt für dich?

Das Heilmittelwerbegesetz regelt, wie für Heilbehandlungen, Arzneimittel und Medizinprodukte geworben werden darf. Sein Ziel: Menschen in gesundheitlichen Ausnahmesituationen vor irreführenden Versprechen zu schützen. Und ja, deine Website gilt rechtlich als Werbung, sobald du dort deine Leistungen darstellst.

Das HWG gilt unter anderem für:

  • Heilpraktiker:innen (auch beschränkt auf Psychotherapie)

  • Psychologische Psychotherapeut:innen und approbierte Therapeut:innen: hier kommt zusätzlich die jeweilige Berufsordnung dazu, die sachliche, berufsbezogene Information verlangt

  • Coaches mit gesundheitsbezogenen Angeboten, sobald sie mit der Linderung oder Beseitigung von Krankheiten oder krankhaften Beschwerden werben

Der letzte Punkt überrascht viele: Es kommt nicht auf deine Berufsbezeichnung an, sondern darauf, was du versprichst. Wer als Coach „Heilung von Depressionen" anbietet, fällt mitten ins HWG und bewegt sich nebenbei gefährlich nah an unerlaubter Heilkunde.

Die 5 roten Linien: Das darfst du nicht schreiben

1. Heilversprechen und Erfolgsgarantien

Die wichtigste Regel zuerst: Du darfst keinen sicheren Behandlungserfolg versprechen oder suggerieren. Niemand kann garantieren, dass eine Therapie wirkt und genau deshalb verbietet das HWG Formulierungen, die das behaupten.

❌ „Nach meiner Behandlung sind Sie Ihre Ängste los."
❌ „Garantiert schmerzfrei in 6 Sitzungen."
❌ „Ich löse Ihre Blockaden dauerhaft auf."

2. Irreführende Wirkaussagen

Aussagen über die Wirkung deiner Methode müssen belegbar sein. Bei vielen alternativen Verfahren ist die wissenschaftliche Studienlage dünn, dann darfst du nicht so formulieren, als sei die Wirksamkeit erwiesen.

❌ „Hypnose heilt nachweislich Depressionen."
❌ „Diese Methode wirkt bei 95 % aller Klienten."

3. Angstwerbung

Du darfst keine Angst erzeugen, um Menschen zur Behandlung zu drängen. Texte, die Leserinnen suggerieren, ohne deine Hilfe drohe ihnen Schlimmes, sind tabu.

❌ „Unbehandelte Angststörungen führen fast immer in die Depression, warten Sie nicht, bis es zu spät ist."

4. Vorher-Nachher-Darstellungen in missbräuchlicher Form

Klassiker aus der Ästhetik-Branche, aber auch für Therapeut:innen relevant: dramatisierte Vorher-Nachher-Vergleiche, die einen Behandlungserfolg als sicher darstellen, sind problematisch, ob als Bild oder als Text.

5. Erfahrungsberichte mit Heilungsversprechen

Hier herrscht die meiste Verwirrung, deshalb klar gesagt: Erfahrungsberichte und Bewertungen sind nicht generell verboten. Seit der HWG-Reform sind sie außerhalb von Fachkreisen grundsätzlich zulässig, solange sie nicht irreführend, missbräuchlich oder abstoßend sind und keinen sicheren Heilungserfolg suggerieren.

❌ „Frau Müller hat meine Panikattacken komplett geheilt, nach 3 Sitzungen war alles weg!"
✅ „Ich habe mich von Anfang an gut aufgehoben gefühlt. Die Gespräche haben mir geholfen, meine Situation besser zu verstehen."

Wichtig zusätzlich: Für jedes veröffentlichte Testimonial brauchst du eine schriftliche, DSGVO-konforme Einwilligung der Person, auch bei anonymisierten Zitaten aus echten Rückmeldungen.

Das darfst du schreiben – und solltest es auch

Jetzt die Seite, über die kaum jemand spricht. Aus Angst vor dem HWG verstecken viele Therapeut:innen ihre Kompetenz hinter Floskeln wie „ganzheitliche Begleitung auf Augenhöhe". Das ist rechtlich sicher, aber für Klient:innen nichtssagend. Dabei ist all das erlaubt:

Deine Schwerpunkte benennen. Du darfst sagen, mit welchen Themen Menschen zu dir kommen: Ängste, Erschöpfung, Trauer, Beziehungskonflikte, Trauma. Das ist sachliche Information, kein Heilversprechen.

Deine Methoden erklären. Was passiert in einer Sitzung? Wie läuft Somatic Experiencing, Gesprächstherapie oder Hypnose ab? Ablauf und Vorgehen zu beschreiben ist ausdrücklich zulässig und genau das, was unsichere Interessent:innen lesen wollen.

Deine Qualifikationen zeigen. Ausbildungen, Zertifikate, Berufserfahrung, Mitgliedschaften, alles erlaubt, solange es stimmt und du keine Titel führst, die dir nicht zustehen.

Ziele statt Garantien formulieren. Der entscheidende sprachliche Trick: Beschreibe, woran ihr arbeitet, nicht was sicher dabei herauskommt.

Vorher-Nachher: So formulierst du HWG-konform und trotzdem überzeugend


❌ So nicht

✅ So geht's

„Ich befreie Sie von Ihren Ängsten."

„Gemeinsam schauen wir, was hinter Ihrer Angst steckt und erarbeiten Wege, wie Sie ihr im Alltag anders begegnen können."

„Hypnose löst Ihre Schlafprobleme."

„Hypnose kann dabei unterstützen, innere Anspannung zu reduzieren. Viele meiner Klient:innen nutzen sie begleitend bei Schlafproblemen."

„Garantierter Erfolg in 5 Sitzungen."

„Wie viele Sitzungen sinnvoll sind, besprechen wir individuell, erfahrungsgemäß zeigt sich nach den ersten Terminen, welcher Weg zu Ihnen passt."

„Nie wieder Panikattacken!"

„Ziel unserer Arbeit ist, dass Sie Auslöser besser verstehen und Werkzeuge an der Hand haben, um in akuten Momenten handlungsfähig zu bleiben."

„Meine Methode wirkt zu 100 %."

„Ich arbeite mit [Methode], einem Ansatz, der [sachliche Beschreibung]. Ob er zu Ihnen passt, finden wir im Erstgespräch heraus."

Fällt dir etwas auf? Die rechte Spalte ist nicht nur sicherer, sie ist auch glaubwürdiger und menschlicher. Menschen in einer Krise misstrauen Vollmundigkeit ohnehin. Wer ehrlich formuliert, gewinnt Vertrauen. HWG-Konformität und Conversion sind keine Gegensätze; gute Texte schaffen beides. (Wie das konkret geht, zeigen wir in unserem Artikel über überzeugende Website-Texte.)

Was passiert eigentlich bei einem Verstoß?

HWG-Verstöße werden in der Praxis meist über Abmahnungen verfolgt, durch Wettbewerbsvereine, Verbraucherzentralen oder Mitbewerber. Eine Abmahnung bedeutet: Unterlassungserklärung plus Kosten, die schnell im vierstelligen Bereich liegen. In gravierenden Fällen sind auch Bußgelder möglich. Für approbierte Therapeut:innen kann zusätzlich die Kammer berufsrechtlich aktiv werden.

Die Wahrscheinlichkeit, abgemahnt zu werden, ist für eine kleine Praxis nicht riesig, aber sie steigt mit deiner Sichtbarkeit. Je besser deine Website rankt (und genau dafür arbeitest du ja), desto eher schaut jemand genauer hin. Sichtbarkeit und saubere Texte gehören deshalb zusammen.

Deine HWG-Checkliste für die eigene Website

Geh deine Seite einmal mit diesen Fragen durch:

  1. Verspreche ich irgendwo einen sicheren Erfolg oder eine Heilung? („befreien", „auflösen", „garantiert", „nie wieder")

  2. Behaupte ich Wirkungen, die ich nicht belegen kann?

  3. Arbeite ich irgendwo mit Angst oder Dringlichkeit („bevor es zu spät ist")?

  4. Suggerieren meine Erfahrungsberichte Heilungserfolge? Habe ich für jedes Zitat eine schriftliche Einwilligung?

  5. Sind alle Titel und Qualifikationen korrekt und vollständig angegeben?

  6. Steht bei beschränkter Heilerlaubnis (z. B. Heilpraktikerin für Psychotherapie) die vollständige, korrekte Berufsbezeichnung auf der Seite und im Impressum?

  7. Formuliere ich Ziele und Wege („wir arbeiten daran, dass…") statt Ergebnisse („Sie werden…")?

Wenn du alle sieben Fragen guten Gewissens beantworten kannst, bist du deutlich besser aufgestellt als ein Großteil der Praxis-Websites, die wir täglich sehen.

Häufige Fragen zum HWG für Therapeuten

Darf ich Krankheitsbilder wie „Depression" oder „Angststörung" auf meiner Website nennen? Ja. Du darfst sachlich benennen, mit welchen Themen und Beschwerdebildern Menschen zu dir kommen. Verboten ist nicht das Benennen, sondern das Versprechen, diese Erkrankungen sicher zu heilen.

Sind Google-Bewertungen auf meiner Website erlaubt? Grundsätzlich ja, solange die einzelnen Bewertungen keine Heilversprechen enthalten und du sie nicht selektiv so darstellst, dass ein irreführender Gesamteindruck entsteht. Prüfe jede eingebundene Bewertung einzeln.

Gilt das HWG auch für meine Instagram-Posts und mein Google Business Profil? Ja. Das HWG gilt für jede Form der Werbung, Website, Social Media, Verzeichnisprofile und dein Google Business Profil.

Darf ich schreiben „Hypnose bei Raucherentwöhnung"? Die Nennung von Methode und Anwendungsgebiet ist zulässig. Kritisch wird es bei Erfolgsquoten oder Garantien („90 % Erfolgsquote", „endgültig rauchfrei").

Ich bin Heilpraktikerin für Psychotherapie, muss ich das so ausschreiben? Ja. Die verkürzte Darstellung als „Therapeutin" oder „Psychotherapeutin" kann irreführend sein, weil sie eine Approbation suggeriert. Die vollständige Berufsbezeichnung gehört gut sichtbar auf deine Website und ins Impressum.

Fazit: Vorsicht ja, Unsichtbarkeit nein

Das HWG ist kein Maulkorb, es ist ein Rahmen. Innerhalb dieses Rahmens kannst du klar, warm und überzeugend über deine Arbeit schreiben: deine Schwerpunkte benennen, deine Methoden erklären und Menschen das Gefühl geben, bei dir richtig zu sein. Verboten sind nur Versprechen, die ohnehin niemand seriös geben kann.

Wenn du unsicher bist, ob deine Texte HWG-konform und überzeugend sind: Genau an dieser Schnittstelle arbeiten wir jeden Tag. Bei jedem Website-Projekt von Seiten mit Herz gehört die HWG-Prüfung der Texte zum Paket, damit du sichtbar wirst, ohne schlecht zu schlafen.


Lass uns schauen, ob sich deine Website wirklich nach dir anfühlt.

In einem kurzen Kennenlerngespräch erzählst du mir von deiner Website und deinen Ideen. Ich gebe dir ehrliches Feedback und wir finden gemeinsam heraus, ob und wie wir dich unterstützen können.

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